Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die Grunderwerbsteuer aus einer Grundstücksübertragung wieder erstattet werden. Wie der Bundesfinanzhof kürzlich klargestellt hat, muss die Grundstücksübertragung dafür vollständig rückgängig gemacht worden sein. Da die Grunderwerbsteuer an Erwerbsvorgänge anknüpft, kann sie auch bei mehreren Übertragungen desselben Grundstücks durch ein und dieselbe Person mehrfach anfallen.
Beispiel: A verkauft B durch notariellen Vertrag ein Grundstück. Fünf Jahre später überträgt B das Grundstück auf A zurück. Für beide Erwerbe fällt Grunderwerbsteuer an.
Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor - etwa beim Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren nach der Veräußerung. Dazu muss die Rückübertragung - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht - vollständig erfolgt sein. |