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Mandanteninformationen

Pflichtteilsverzicht - Rentenzahlungen bleiben komplett unbesteuert
01.05.2013
 

Steuerbare Leibrente oder nichtsteuerbare Rentenzahlung? Diese Frage beschäftigte vor kurzem den Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer Frau, die von ihrem Bruder lebenslängliche Rentenzahlungen erhalten hatte. Diese basierten auf einem Vertrag mit dem gemeinsamen Vater, wonach der Bruder in vorweggenommener Erbfolge ein Grundstück und einen Betrieb erhalten hatte. Im Gegenzug sollte er seiner Schwester ab dem Tod des Vaters eine lebenslange Rente zahlen. Die ausgezahlten 2.200 DM pro Monat hatte das Finanzamt in voller Höhe besteuert.

Der BFH sorgte für eine komplette Kehrtwende und entschied, dass die Rentenzahlungen in voller Höhe unbesteuert bleiben müssen. Die Richter schlossen sich zunächst einmal der Auffassung des vorinstanzlichen Finanzgerichts (FG) an, wonach die Zahlungen der vermögensrechtlichen Gleichstellung der Schwester mit ihrem Bruder dienten - und nicht ihrer Versorgung. Ablehnend stand der BFH aber der weiteren Schlussfolgerung des FG gegenüber, wonach die Rente wegen eines angeblich enthaltenen steuerbaren Zinsanteils mit dem Ertragsanteil besteuert werden müsse. Denn aufgrund der vertraglichen Regelungen war im Urteilsfall kein Zinsanteil vorhanden, der eine Besteuerung hätte rechtfertigen können. Somit konnte die Schwester ihre Rente komplett ohne Steuerzugriff vereinnahmen.

 

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