Das Finanzministerium Baden-Württemberg (FinMin) hat ein umfangreiches Merkblatt herausgegeben, in dem es steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen beantwortet. Denn aus der Unternehmereigenschaft durch den Betrieb der Anlage ergeben sich vielfältige Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Unter anderem müssen Sie monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Für die Einkommensteuer müssen Sie ferner eine Gewinnermittlung einreichen - wobei eine vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung genügt. Außerdem geht das Merkblatt auch auf die Auswirkungen ein, die der Betrieb der Photovoltaikanlage bei der Gewerbe-, der Grunderwerb- und der Bauabzugsteuer hat. Im Normalfall gibt es bei diesen Steuerarten zwar keine Konsequenzen für die Betreiber - wenn es sie aber einmal gibt, dann sind sie sehr speziell. Hier ist unbedingt eine Beratung im Einzelfall erforderlich. |