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Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Steuertipp - Steuerbonus für modernisierte Wärmegewinnung durch Kachelofen
05.05.2013
 

Nehmen Sie als Eigennutzer oder Mieter Handwerkerleistungen in Anspruch, können Sie 20 % der Aufwendungen (höchstens jedoch 1.200 €) pro Jahr von der Einkommensteuer absetzen. Diese Steuerermäßigung kommt auch beim nachträglichen Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus in Frage.

In einem Fall, der vor dem Finanzgericht Sachsen verhandelt wurde, hatte das Finanzamt die Steuerermäßigung abgelehnt. Es argumentierte, der Einbau eines Kachelofens und eines Edelstahlschornsteins sei keine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme. Das Gericht widersprach: Die Steuerermäßigung hängt nämlich nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft.

Auch der Begriff Modernisierung darf nicht zu eng ausgelegt werden: Nach dem Abschluss der Arbeiten muss keine fortschrittlichere handwerkliche Gestaltung als zuvor vorliegen. Der eingebaute Kachelofen und das Kaminrohr sind das Ergebnis handwerklicher Leistungen im Haus, die die Wärmegewinnung dort modernisieren.

Hinweis: Allerdings darf es sich nicht um eine öffentlich geförderte Maßnahme handeln, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse beansprucht werden können.

 

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