Für Bauherren kann die Grunderwerbsteuer die Baukosten zusätzlich erhöhen, sofern ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren baulichen Vereinbarungen besteht.
Voraussetzung dafür ist ein abgestimmtes Verhalten zwischen der vom Grundstückseigentümer beauftragten Baubetreuungsfirma und dem ausführenden Bauunternehmen. Erhält der Erwerber das beim Kauf unbebaute Grundstück also in bebautem Zustand, liegt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vor. Dann fällt sowohl auf den Grundstückskauf als auch auf die Baukosten Grunderwerbsteuer an. Dabei spielt es keine Rolle, dass in den Baukosten auch schon Umsatzsteuer enthalten ist. |