Für Bauherren kann die Grunderwerbsteuer zu einer erheblichen steuerlichen Belastung werden und ihre Baukosten zusätzlich erhöhen. Das ist der Fall, wenn ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren baulichen Vereinbarungen besteht. Voraussetzung dafür ist, dass ein abgestimmtes Verhalten zwischen der vom Grundstückseigentümer beauftragten Baubetreuungsfirma und dem ausführenden Bauunternehmen feststellbar ist. Erhält der Erwerber das beim Kauf unbebaute Grundstück also schließlich in bebautem Zustand, liegt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vor. Dann fällt sowohl auf den Grundstückskauf als auch auf die Baukosten Grunderwerbsteuer an. Dabei spielt es keine Rolle, dass in den Baukosten auch schon Umsatzsteuer enthalten ist. |