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Mandanteninformationen

Steuerhinterziehung - Strafrechtliche Verjährungsfrist soll auf zehn Jahre verlängert werden
17.07.2013
 

Wer einer Steuerhinterziehung überführt wird, muss nicht nur die hinterzogenen Steuern mit Zuschlägen nachzahlen, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Zwischen der steuerrechtlichen Festsetzungsfrist von zehn Jahren und der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung von fünf Jahren besteht allerdings eine erhebliche Diskrepanz.

Der Bundesrat plant nun, auch die strafrechtliche Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Diese Änderung soll rückwirkend für alle Fälle von Steuerhinterziehung gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährt sind.

Hinweis: Wer also durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen möchte, sollte zeitnah handeln, bevor sich die gesetzlichen Regelungen weiter verschärfen.

 

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