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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Mandanteninformationen

Steuerhinterziehung - Strafrechtliche Verjährungsfrist soll auf zehn Jahre verlängert werden
23.07.2013
 

Wer einer Steuerhinterziehung überführt wird, muss nicht nur die hinterzogenen Steuern mit Zuschlägen nachzahlen, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Steu-errechtlich gilt eine Festsetzungsfrist von zehn Jahren. Der Bundesrat plant nun, auch die strafrechtliche Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Diese Änderung soll rückwirkend für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährten Fälle von Steuerhinterziehung gelten.

Hinweis: Wer durch eine Selbstanzeige straffrei ausgehen möchte, sollte zeitnah handeln, bevor sich die Regelungen verschärfen.

 

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