Wer durch das Hochwasser im Juni dieses Jahres Schäden im privaten Bereich oder in der Praxis zu beklagen hat, kann auf Hilfe des Fiskus durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen zählen.
Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben entsprechende Regelungen erlassen. Im Einzelnen sind darin beispielsweise die Stundung von Steuern, der Wiederaufbau von Gebäuden, die Ersatzbeschaffung beweglicher und unbeweglicher Anlagegüter, die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie die Unterstützung von Arbeitnehmern geregelt.
Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese Billigkeitsmaßnahmen und andere Unterstützungsmöglichkeiten - für hochwassergeschädigte Unternehmen gibt es ein Zehnpunkteprogramm für den Wiederaufbau sowie Förderprogramme, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgelegt hat. |