Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nicht nachkommen, kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € gegen Sie festsetzen - allerdings nicht ohne nähere Begründung, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.
Das Finanzamt muss darlegen, warum im Einzelfall überhaupt ein Verzögerungsgeld festzusetzen ist (Entschließungsermessen), und begründen, wie es die Höhe des Verzögerungsgeldes ermittelt hat (Auswahlermessen). |