Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren rasant angestiegen. Deshalb will die Bundesregierung den Neubau von Mietwohnungen durch steuerliche Anreize fördern. Konkret sollen gefördert werden: · die Anschaffung neuer Gebäude, · die Anschaffung neuer Eigentumswohnungen, · die Herstellung neuer Gebäude sowie · die Anschaffung sogenannter Betriebswohnungen. Die Förderung in Form einer Sonderabschreibung soll als Werbungskosten oder Betriebsausgaben neben der regulären Gebäudeabschreibung abgezogen werden können. Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten sollen auf 3.000€ je Quadratmeter begrenzt sein. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Jahr sollen jeweils 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Förderfähig sollen allerdings maximal 2.000€ je Quadratmeter Wohnfläche sein. Die Förderung soll voraussetzen, dass das Gebäude bzw. die Wohnungen nach der Anschaffung oder Herstellung mindestens zehn Jahre vermietet werden. Zudem soll Voraussetzung sein, dass sie in einem Fördergebiet liegen. Das sind insbesondere Gemeinden mit den Mietstufen IV bis VI, deren Mietniveau mindestens 5% über dem Bundesdurchschnitt liegt. Gefördert werden soll die Herstellung bzw. Anschaffung, wenn der Bauantrag nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2019 gestellt wurde. Letztmals soll die Förderung für das Jahr 2022 gewährt werden. Hinweis: Die Bundesregierung hat es zwar eilig, die Neuregelung unterliegt aber dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Wenn diese zugestimmt und das Gesetz seine finale Form erreicht hat, informieren wie Sie noch einmal über die Einzelheiten. |