Kommen Sie Ihrer Verpflichtung, eine Steuererklärung einzureichen, nicht nach, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das Finanzgericht München hat jedoch kürzlich klargestellt, dass das Ergebnis der Schätzung schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein muss. Haben Sie z.B. fehlerhafte Gewinnermittlungsunterlagen vorgelegt, darf das Finanzamt sie bei der Schätzung dennoch nicht ignorieren. Vielmehr ist es verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihre Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln. Dazu kann es Sie z.B. auffordern, bestimmte Belege vorzulegen.
Hinweis: Ungeachtet dessen sollten Sie solchen Rechtsstreitigkeiten möglichst aus dem Weg gehen, indem Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen von Anfang an korrekt und pünktlich nachkommen. Ergeben sich Schwierigkeiten bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen, ist Ihnen Ihr Steuerberater gern behilflich. |