Der Gesetzgeber fordert grundsätzlich, dass derjenige, der stille Reserven erwirtschaftet, diese letztlich auch versteuert (Subjekttheorie). Stille Reserven sind auch bei Umstrukturierungen grundsätzlich aufzudecken und zu versteuern. Trotzdem begünstigt der Gesetzgeber bestimmte Umstrukturierungen, um notwendige Entwicklungen und Gestaltungen in Unternehmen nicht zu blockieren.
Beabsichtigen Sie eine steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs? Für die Buchwertfortführung müssen Sie das wirtschaftliche Eigentum an den betroffenen Grundstücksteilen auf die Kapitalgesellschaft, die durch die Auf- oder Abspaltung entsteht, übertragen. Eine Teilbetriebsübertragung im Sinne des Umwandlungsteuerge setzes liegt nur vor, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betroffenen Teilbetriebs auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden. Zu diesem Ergebnis ist der Bundesfinanzhof gekommen. Die bloße Vermietung dieser Betriebsgrundlagen reicht für eine steuerneutrale Abspaltung nicht aus. Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen sind Wirtschaftsgüter, die zur Fortführung des Betriebszwecks notwendig bzw. erforderlich sind. |