Grundstücksvermietung an die GmbH
Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und fügen der GmbH in dieser Funktion einen Vermögensnachteil zu, was ein ordentlicher und gewissenhafter Fremdgeschäftsführer nicht getan hätte, wird steuerrechtlich davon ausgegangen, dass dieser Vermögensnachteil seine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies hat zur Folge, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen wird. Beispielsweise darf eine überhöhte Miete bei der GmbH im Ergebnis nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer wiederum wird die vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet.
Fraglich ist, ob entsprechende Folgen auch eintreten, wenn die Nachteile nicht auf der Ebene der GmbH auftreten, sondern Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Nachteile erleiden. In einem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entschiedenen Fall hatte der Gesellschafter-Geschäftsführer Liquiditätsnachteile erlitten, weil er seiner GmbH ein Grundstück vermietete, für das die GmbH die Miete verspätet zahlte. Trotz rechtlicher Möglichkeiten hatte die Grundstücksverwaltungs-GmbH, die ebenfalls vom Gesellschafter-Geschäftsführer beherrscht wurde und die das Mietverhältnis mit der GmbH betreute, den Mietvertrag nicht gekündigt.
Das FG hat in diesem Fall keine vGA angenommen, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Durchführung des Mietvertrags erkennbar keinen Einfluss hatte, denn die Geschäftsführung der Grundstücksverwaltungs-GmbH oblag Dritten.
Hinweis: Ein doppelter Fremdvergleich findet folglich in solchen Fällen nicht statt. Sie sollten allerdings darauf achten, dass es sich nicht um Vertragsgestaltungen handelt, die zwischen fremden Dritten undenkbar sind. |