Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Verdeckte Gewinnausschüttung
08.04.2009
 

Grundstücksvermietung an die GmbH

Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und fügen der GmbH in dieser Funktion einen Vermögensnachteil zu, was ein ordentlicher und gewissenhafter Fremdgeschäftsführer nicht getan hätte, wird steuerrechtlich davon ausgegangen, dass dieser Vermögensnachteil seine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis hat. Dies hat zur Folge, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen wird. Beispielsweise darf eine überhöhte Miete bei der GmbH im Ergebnis nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer wiederum wird die vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet.
Fraglich ist, ob entsprechende Folgen auch eintreten, wenn die Nachteile nicht auf der Ebene der GmbH auftreten, sondern Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Nachteile erleiden. In einem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entschiedenen Fall hatte der Gesellschafter-Geschäftsführer Liquiditätsnachteile erlitten, weil er seiner GmbH ein Grundstück vermietete, für das die GmbH die Miete verspätet zahlte. Trotz rechtlicher Möglichkeiten hatte die Grundstücksverwaltungs-GmbH, die ebenfalls vom Gesellschafter-Geschäftsführer beherrscht wurde und die das Mietverhältnis mit der GmbH betreute, den Mietvertrag nicht gekündigt.
Das FG hat in diesem Fall keine vGA angenommen, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Durchführung des Mietvertrags erkennbar keinen Einfluss hatte, denn die Geschäftsführung der Grundstücksverwaltungs-GmbH oblag Dritten.
 
Hinweis: Ein doppelter Fremdvergleich findet folglich in solchen Fällen nicht statt. Sie sollten allerdings darauf achten, dass es sich nicht um Vertragsgestaltungen handelt, die zwischen fremden Dritten undenkbar sind.
 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG