Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Personengesellschaft - Nichtausgezahlte Gewinnanteile dürfen besteuert werden
02.05.2012
 

Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen ihren Gewinnanteil selbst dann versteuern, wenn er ihnen noch nicht ausgezahlt wurde. Auf den tatsächlichen Zufluss der Gelder beim Gesellschafter kommt es laut Bundesfinanzhof nicht an. Denn der gemeinschaftlich erzielte Gewinn ist den Mitunternehmern grundsätzlich in Höhe des vertraglichen oder gesetzlichen Verteilungsschlüssels zuzurechnen. Ermittelt die Gesellschaft ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung, kommt es für die Entstehung des Gewinns allein auf den Zufluss bei der Gesellschaft an.

Im Streitfall war ein Gesellschafter aus einer GbR ausgeschieden. Die verbliebenen Gesellschafter hatten ihm die Auszahlung eines ihm unstreitig noch zustehenden Gewinnanteils verweigert und erklärt, er schulde ihnen noch Schadenersatz.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG