Wenn Sie einen doppelten Haushalt führen, können Sie die Kosten für eine Familienheimfahrt pro Woche in Höhe von 0,30 € pro Entfernungskilometer (Entfernungspauschale) als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Nutzen Sie für Familienheimfahrten jedoch einen Dienstwagen, ist kein Werbungskostenabzug möglich, wie der Bundesfinanzhof jetzt bestätigt hat. Arbeitnehmer müssten für die Dienstwagennutzung zu wöchentlichen Heimfahrten spiegelbildlich auch keinen geldwerten Vorteil versteuern. Daher sei auch ein Ansatz auf der Ausgabenseite nicht gerechtfertigt. Für den Werbungskostenabzug müsse dem Arbeitnehmer ein tatsächlicher Aufwand entstanden sein - was bei der Nutzung eines Dienstwagens nicht der Fall sei. |