Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Rückabwicklung - Grunderwerbsteuer kann aufgehoben werden
23.12.2013
 

Wird ein Grundstückskauf rückabgewickelt, bevor das Eigentum auf den Käufer übergegangen ist, wird die Grunderwerbsteuer in diesen Fällen nicht festgesetzt oder wieder aufgehoben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies setzt laut Bundesfinanzhof (BFH) voraus, dass der Verkäufer nach Rückabwicklung des Vertrags seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt hat. Demgegenüber kann die Aufhebung der Steuerfestsetzung bei sofortigem Wiederverkauf des Grundstücks ausgeschlossen sein, wenn der zurückgetretene Erwerber seine bisher erlangte Rechtsposition so nutzen kann, dass er den Verkauf an einen neuen Erwerber gezielt einfädelt.

Beispiel: Die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags und der Weiterverkauf des Grundstücks sind in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst. Der Ersterwerber kann seinen Ausstieg aus dem Vertrag zum Verkauf an einen (von ihm ausgewählten) Dritten nutzen. Der Verkäufer hält in dieser Konstellation nicht mehr die Fäden in der Hand: Sobald der Ausstieg aus dem ersten Vertrag durch die Unterschrift aller Beteiligten besiegelt ist, ist der Verkäufer bereits wieder daran gebunden, das Grundstück an den neuen Erwerber zu übereignen.

Der BFH weist aber darauf hin, dass die bestehende Einflussnahme des zurückgetretenen Erwerbers auf den Weiterverkauf allein noch nicht ausreicht, um die Tür zum Grunderwerbsteuerausstieg zuzuschlagen. Hinzukommen muss, dass der Ersterwerber seine verbliebene Rechtsposition auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse verwertet hat (z.B. dass er auf den erneuten Verkauf an eine eigene Tochtergesellschaft hingewirkt hat). War ihm hingegen gleichgültig, an wen das Grundstück veräußert wurde, und wollte er durch die Benennung eines Ersatzkäufers nur die Rückabwicklung vorantreiben, ist der Ausstieg aus der Grunderwerbsteuer weiterhin möglich.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG