Nutzt ein Unternehmer einen unternehmerischen Gegenstand (mit Vorsteuerabzugsberechtigung) für Zwecke außerhalb seines Unternehmens oder für den privaten Bedarf seines Personals, löst dieser Vorgang Umsatzsteuer aus. In diesem Fall liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor.
Laut Bundesfinanzhof ist jedoch keine unentgeltliche Wertabgabe anzunehmen, wenn ein Unternehmer ein unternehmerisches Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzt. Seine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind stets unternehmerisch veranlasst, weil ein Unternehmer den Betrieb - anders als ein Arbeitnehmer - aufsucht, um dort unternehmerisch tätig zu werden. Da die unternehmerischen Zwecke klar überwiegen, ist es unbeachtlich, dass die Heimfahrten zugleich privaten Charakter haben. |