In Deutschland werden wissenschaftliche Spitzenkräfte über eine Vielzahl von Stipendien gefördert. Entsprechende Zahlungen können steuerfrei bezogen werden, wenn das Stipendium einen Betrag nicht übersteigt, der für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder Bestreitung des Lebensunterhalts und Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlich ist. Welcher Betrag erforderlich ist, steht allerdings nicht im Gesetz.
Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin hat vor dem Bundesfinanzhof (BFH) durchgesetzt, dass die Zahlungen von 2.700 € pro Monat, die sie aus einem Forschungsstipendium empfangen hatte, steuerfrei belassen werden. Das Finanzgericht hatte ihr die Steuerfreiheit verwehrt, weil das Stipendium den Betrag überstiegen habe, der für Forschung und Lebensunterhalt erforderlich sei. Die Grenze des Erforderlichen sei bei einem Monatsbetrag von 2.000 € erreicht.
Der BFH sprach sich jedoch für die Steuerfreiheit aus und ging trotz der Höhe der monatlichen Zahlungen nicht von einer Überschreitung des Erforderlichen aus. Er nannte zwar ebenfalls keine konkrete Höchstgrenze für Stipendien, stellte aber klar: Bei der Bestimmung des erforderlichen Lebensunterhalts sind das Alter des Stipendiaten, seine akademische Vorbildung und seine typischen Lebenshaltungskosten in seiner konkreten sozialen Situation zu berücksichtigen. Zugunsten der wissenschaftlichen Mitarbeiterin wirkte sich aus, dass ihr Verdienst vor dem Stipendium in etwa gleich hoch gewesen war. |