Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass künftig alle Leistungen von Ärzten in Alten- und Pflegeheimen umsatzsteuerfrei sein werden.
Bislang sahen die Regelungen lediglich eine Steuerbefreiung von Heilbehandlungen vor. Ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgingen, waren dagegen umsatzsteuerpflichtig. Dazu zählten zum Beispiel Visiten, Rufbereitschaft oder die Koordinierung des ärztlichen Therapieplans. Diese Leistungen mussten umsatzsteuerpflichtig mit den Pflegeheimen abgerechnet werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen Strukturverträge abschließt, in denen geregelt werden soll, dass sich Ärzte einer Region zu einem haus- und fachärztlichen Verbund zusammenschließen: dem Praxisnetz. Alle Leistungen, die Ärzte aus Praxisnetzen auf der Grundlage eines Strukturvertrags ausführen, werden künftig durch die Kassenärztliche Vereinigung vergütet und können steuerfrei sein. Entsprechend ist dann auch die an die teilnehmenden Ärzte ausgezahlte Vergütung umsatzsteuerfrei.
Hinweis: Damit die Neuerungen in Kraft treten können, muss das Bundesfinanzministerium noch ein entsprechendes Schreiben zur Ergänzung der bisherigen Verwaltungsauffassung veröffentlichen. |