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Mandanteninformationen

Ab 2020 gelten neue Vorgaben für elektronische Kassensysteme
01.03.2017
 

In seiner letzten Sitzung im Jahr 2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zugestimmt. Darin enthalten sind gesetzliche Regelungen und technische Vorgaben, die die Steuerhinterziehung mit elektronischen Kassensystemen - vor allem Registrierkassen - ab dem 01.01.2020 verhindern sollen. Die neuen Verschärfungen ändern übrigens nichts an der Gültigkeit der Änderungen zum 01.01.2017 (sog. Kassenrichtlinie), von denen wir in den vorherigen Ausgaben berichtet haben.

Unter anderem müssen Sie das elektronische Aufzeichnungssystem künftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützen. Wenn verwendete Registrierkassen die Anforderungen der Kassenrichtlinie erfüllen und nach dem 25.11.2010 sowie vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, dürfen sie bis Ende 2022 verwendet werden, sofern sie bauartbedingt nicht nachgerüstet werden können.

Hinweis: Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, damit wir mit Ihnen überprüfen können, ob die Übergangsregelung auch für das System gilt, das Sie derzeit verwenden. Wenn Sie ohnehin die Anschaffung eines neuen Kassensystems planen, können wir mit Ihnen prüfen, ob Ihr präferiertes System den neuen Anforderungen genügt, und ab wann eventuell eine erneute Zertifizierung erforderlich wird.

 

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