Das Bundeskabinett hat am 20.06.2018 einen Regierungsentwurf zu einem „Gesetz zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ beschlossen. Mit diesem Wortungetüm sollen verschiedene Finanzmarktgesetze mit Wirkung ab dem 01.01.2019 dem geltenden EU-Recht angepasst werden. Betroffen sind folgende, bereits geltende Gesetze: · Kreditwesengesetz (KWG) · Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) · Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) · Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) · Solvabilitätsverordnung (SolvV) · Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) · Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (KAVerOV) Für Kapitalgesellschaften, die an den Finanzmärkten präsent sind, sei es in der Rolle eines Investors, sei es in der Rolle eines Unternehmens, das zum Beispiel an der Börse gelistet ist oder Unternehmensanleihen zur Kapitalbeschaffung ausgibt, könnte das Gesetz Auswirkungen haben, und zwar auch steuerlicher Natur. Hinweis: Bitte prüfen Sie eventuelle steuerliche Auswirkungen gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater. |