Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2019 veröffentlicht. Dieser ist zwar noch nicht verbindlich, dient aber als Richtschnur, welche Änderungen im JStG vorgesehen sind, so unter anderem: · Möglichkeiten zur Pauschalbesteuerung für Jobtickets bei Entgeltumwandlung · Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybrid-elektrofahrzeuge bis Ende 2030 verlängert · Möglichkeit einer Sonderabschreibung für rein elektrisch betriebene Elektrolieferfahrzeuge · Verlängerung zahlreicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität bis Ende 2030 (u.a. Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen) · Gewerbesteuer: Hinzurechnung der Aufwendungen für Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen (bestimmte Kriterien bei Schadstoffausstoß und Reichweite) nur noch zu 10 % statt bisher 20 % · Umsatzsteuer: Umsetzung der 2018 auf EU-Ebene verabschiedeten Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) in deutsches Recht, unter anderem Vereinfachung der innergemeinschaftlichen Warenbewegungen und ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books · Einkommensteuer: Steuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen Hinweis: Der Gesetzentwurf soll im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und danach im Bundestag/Bundesrat beraten werden. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. |