Die EU-Kommission hat Deutschland zum Widerruf einer gerade erst in Kraft getretenen Gesetzesänderung aufgefordert. Nach deutschem Recht haften die Betreiber eines Marktplatzes seit dem 01.10.2019 gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Produkte, die von europäischen Unternehmen über den Onlinemarktplatz verkauft werden, sofern sie von Deutschland aus verbracht bzw. dorthin geliefert worden sind. Die Haftung ist nur vermeidbar, wenn der Betreiber eine schriftliche Bescheinigung vorlegen kann, die die deutsche Steuerbehörde dem auf dem Marktplatz tätigen Verkäufer ausstellt. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot. Diese Gesetzesänderung erschwere den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt und konterkariere die europäischen Ziele und Strategien für den digitalen Binnenmarkt. Ferner hätten sich die EU-Mitgliedstaaten bereits auf effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs geeinigt. Diese sollen am 01.01.2021 in Kraft treten. Hinweis: Deutschland hat zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. |