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Mandanteninformationen

Wichtige steuerliche Änderungen ab 2020 im Überblick
01.03.2020
 

Zum Jahreswechsel ist eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen in Kraft getreten. Die Wichtigsten finden Sie hier im Überblick:

·     Grund- und Kinderfreibetrag: Der Grundfreibetrag ist von 9.168 € auf 9.408 € gestiegen. Der Kinderfreibetrag wurde von 2.490 € auf 2.586 € je Elternteil erhöht.

·     Vollautomatische Fristverlängerung: Abgabefristen für Steuererklärungen kann das Finanzamt nun ohne Einbindung eines Amtsträgers ausschließlich automationsgestützt verlängern, sofern es zur Prüfung der Fristverlängerung ein automationsgestütztes Risikomanagementsystem einsetzt.

·     Zugreisen: Neuerdings gilt für auch für Fernreisen mit der Bahn der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (statt bisher 19 %). Bislang war nur der Nahverkehr entsprechend begünstigt.

Zwei Gesetzesänderungen gelten erst ab 2021:

·     Fernpendlerpauschale: Befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 5 Cent auf 35 Cent und vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 um 8 Cent auf 38 Cent angehoben. Diese Anhebung gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

·     Mobilitätsprämie: Für Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, gibt es die Möglichkeit, alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe

von 14 % dieser erhöhten Pauschalen zu wählen. Hierdurch sollen diejenigen entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt.

Hinweis: Gerne erläutern wir Ihnen, ob Sie von der Mobilitätsprämie profitieren und was für die Antragstellung erforderlich ist.

 

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