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Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Minijob-Grenze soll ab dem 01.10.2022 angepasst werden
01.04.2022
 

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, dass sich die Minijob-Grenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung soll dieses Vorhaben umgesetzt werden. Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll am 01.10.2022 von 450 € auf 520 € im Monat steigen. Auch die Midijob-Obergrenze, bei deren Unterschreitung sich der Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ermäßigt, soll ab dem 01.10.2022 von 1.300 € auf 1.600 € steigen. Zeitgleich soll der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf 12 € je Stunde erhöht werden.

 

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