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Mandanteninformationen

Vorsteuerabzug von Gesellschaftern aus Investitionsumsätzen
01.07.2022
 

Das Bundesfinanzministerium hat sich zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters im Zusammenhang mit Investitionsumsätzen geäußert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Leistet ein Gesellschafter bzw. eine Vorgründungsgesellschaft bezogene Leistungen im Rahmen eines eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmens an die Gesellschaft weiter, richtet sich der Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen nach den allgemeinen Grundsätzen. Der Vorsteuerabzug kann einem Gesellschafter auch aus einer bezogenen Leistung zustehen, die der Gesellschaft später außerhalb eines Leistungsaustauschs zuwächst (z.B. Weiterleistung durch einen ansonsten nicht unternehmerisch tätigen Gesellschafter). Dafür muss es sich aus Sicht der (geplanten) Gesellschaft um einen Investitionsumsatz handeln und deren beabsichtigte Tätigkeit darf einen Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Begriff Investitionsumsatz umfasst Vermögenswerte (bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen), die der Gesellschafter tatsächlich auf die Gesellschaft überträgt und die von dieser für ihre wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden.

Hinweis: Diese Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

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