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Mandanteninformationen

Kommission erleichtert Lieferung lebensrettender humanitärer Güter
01.10.2022
 

Die Hilfsbereitschaft für die und die Solidarität mit den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, unterstützt auch die EU-Kommis­sion mit steuerlichen Maßnahmen.

Sie hat die Mitgliedstaaten ermächtigt, die Einfuhr von Lebensmitteln, Decken, Zelten, Stromgeneratoren und anderen lebensrettenden Ausrüstungsgegenständen, die für vom Krieg betroffene Ukrainer bestimmt sind, vorübergehend von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer zu befreien. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 24.02.2022 und bis zum 31.12.2022.

Hinweis: Der Beschluss der EU-Kommission ergänzt die im April verabschiedeten neuen Mehrwertsteuervorschriften. Diese ermöglichen es den Mitgliedstaaten, die einschlägige Steuerbefreiung auf inländische Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, einschließlich Spenden, zugunsten von Katastrophenopfern auszuweiten.

 

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