Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen
01.12.2022
 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 22.09.2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz veröffentlicht. Er basiert auf dem Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz. Mit diesem Gesetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Anfang Oktober 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Das Schreiben wurde bereits im Entwurf zur Verfügung gestellt, um den betroffenen Unternehmen erste Hinweise dazu zu vermitteln, wie mit der Umsatzsteuersatzänderung umzugehen ist. Die Finanzverwaltung geht insbesondere auf Fragen zu Anwendungsbereich und Anwendungsbeginn, Vereinfachungsregelungen, Abrechnungen auf Grundlage des Gastags, Abschlagszahlungen, einen zu hohen Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette und die Rückumstellung zum 01.04.2024 näher ein.

Bereits am 07.09.2022 hatte das BMF eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz veröffentlicht. Das Bundeskabinett hatte am 14.09.2022 die Formulierungshilfe beschlossen. Der auf 7 % ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt danach nur für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht ermäßigt besteuert wird die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege, zum Beispiel Tankwagen oder Kartuschen.

Hinweis: Unternehmen sollen die Umsatzsteuersenkung vollständig an die Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG