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Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

   

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Mandanteninformationen

Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023
01.02.2023
 

Der andauernde Krieg in der Ukraine hat das Bundesfinanzministerium veranlasst, die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Geschädigten auf das Jahr 2023 zu erstrecken. Die Regelungen gelten für in der Zeit vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2023 erbrachte Hilfeleistungen, die den Opfern zugutekommen. Für Spenden auf Son­derkonten, Arbeitslohn- und Sachspenden, Spenden- und Hilfsaktionen steuerbegünstigter Körperschaften sowie für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen gelten steuerliche Erleichterungen.

Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen.

 

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