Die private Nutzung eines dem Betriebsvermögen zugeordneten Fahrzeugs kann ertragsteuerrechtlich entweder anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder pauschal anhand der sogenannten 1%-Regelung besteuert werden. Die auf die Privatnutzung eines Pkw (Entnahme) entfallende Umsatzsteuer darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Zurzeit ist unklar, ob die Umsatzsteuer nach umsatzsteuerlichen oder nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten zu berechnen ist.
Daher hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem zu dieser Frage anhängigen Revisionsverfahren beizutreten, damit es zur ertragsteuerlichen Behandlung der Umsatzsteuer bei der 1%-Regelung Stellung nimmt.
Hinweis: Diese Streitfrage ist noch nicht in den Katalog der vorläufigen Steuerfestsetzungen aufgenommen worden. Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid sinnvoll ist. |