Immer häufiger werden steuerrechtliche Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft. Sobald ein Verfahren beim obersten Gericht anhängig ist, führt das Finanzamt die Einkommensteuerfestsetzungen hinsichtlich des strittigen Punkts vorläufig durch. Ein Einspruch braucht insoweit nicht eingelegt zu werden. Derzeit werden die Steuerfestsetzungen hinsichtlich folgender Punkte vorläufig durchgeführt:
• beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
• Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
• Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume ab 2005
• Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für Veranlagungszeiträume ab 2005
• Höhe der Kinderfreibeträge
• Höhe des Grundfreibetrags
• Höhe des Freibetrags bei einem sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kind |