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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Kindergeld II
08.04.2009
 

Kind muss sich alle drei Monate bei Arbeitsagentur melden

Ihnen steht für ein volljähriges Kind, das das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein Anspruch auf Kindergeld zu, wenn Ihr Kind bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet ist.

Allerdings reicht es für den Kindergeldanspruch nicht aus, dass Ihr Kind lediglich bei der Agentur für Arbeit registriert ist und eine Bescheinigung darüber vorlegt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich Ihr Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung gemeldet bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert und damit seine kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten wahrgenommen hat.

 

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