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Mandanteninformationen

Außergewöhnliche Belastungen - Kosten einer heterologen künstlichen Befruchtung sind abziehbar!
03.06.2011
 

Erwachsen Ihren Patienten zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands, können sie diese auf Antrag als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen. Dies gilt in dem Maße, in dem die zumutbare (Eigen-) Belastung überschritten wird. Entgegen seiner früheren Beurteilung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaars für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Zwar bezweckt die künstliche Befruchtung einer gesunden Frau mit dem Samen eines Fremden nicht die Beseitigung der Unfruchtbarkeit ihres Ehemanns. Aber immerhin zielt diese Maßnahme - wie auch eine homologe künstliche Befruchtung bei Sterilität des Ehemanns - auf die Beseitigung der Kinderlosigkeit des Paars.

 

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