Ein neuer Anlauf, den Solidaritätszuschlag zu Fall zu bringen, ist gescheitert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Solidaritätszuschlag der Jahre 2005 und 2007 untersucht und die Ergänzungsabgabe als verfassungsgemäß beurteilt. Der 5,5%ige Zuschlag dient laut BFH noch immer dazu, den besonderen Finanzbedarf zu decken, der durch die Wiedervereinigung Deutschlands entstanden ist. Auch wenn der Solidaritätszuschlag zeitlich nicht begrenzt werden muss, darf er aber kein dauerhaftes Instrument der Steuerumverteilung werden. |