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Mandanteninformationen

Erwerbsminderungsrente - Geänderte Steuerregeln gelten auch bei verspäteter Nachzahlung
23.11.2011
 

Auch Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2005 mit dem (meist ungünstigeren) Besteuerungsanteil nach dem Alterseinkünftegesetz zu erfassen. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Urteilsfall wurde einer Rentnerin erst 2005 eine Erwerbsminderungsrente verspätet nachgezahlt und mit 50 % in die Besteuerung einbezogen. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hätte sie die Rente nur mit einem Ertragsanteil von 4 % versteuern müssen.

Hinweis: Seit 2009 werden den Finanzämtern ausgezahlte Renten gemeldet. In einem ersten Rechenlauf wurden bereits die Renten der Jahre 2005 bis 2008 überprüft. Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihres des gesamten Einkommens ab.

 

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