Das Bundesfinanzministerium hat das endgültige Anwendungsschreiben zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz) veröffentlicht.
Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie freiwillig bilanzierende Freiberufler oder Landwirte müssen dem Finanzamt ihren Jahresabschluss in Zukunft online in einem vorgegebenen Datenformat übersenden. Nach einer ersten Verlängerung der Frist auf 2011 kommt nun eine Nichtbeanstandungsregelung für 2012 hinzu. Obwohl die E-Bilanz grundsätzlich erstmals für das Geschäftsjahr 2012 zu übermitteln ist, wird es nicht beanstandet, wenn Sie Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung noch wie gehabt in Papierform abgeben. Die Gliederung nach den neuen EDV-Vorgaben müssen Sie dabei noch nicht beachten. Für Personengesellschaften gibt es zudem eine Übergangsfrist für die Übermittlung der Daten zur Kapitalkontenentwicklung sowie von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Diese können Sie für das Wirtschaftsjahr 2014 im Berichtsbestandteil noch vereinfacht darstellen.
Für den Jahresabschluss 2011 besteht dadurch zwar gar kein und auch für den nachfolgenden noch kein verpflichtender akuter Umstellungsbedarf. Dennoch sollten Sie die Anpassung an die elektronischen Schnittstellen des Fiskus zügig vorantreiben. Denn erst durch den Praxiseinsatz lässt sich das Fehlerpotential erkennen und rechtzeitig gegensteuern. Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware die erforderlichen Daten bereitstellen kann. |