Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

E-Bilanz - Unternehmer sollten trotz weiteren Aufschubs schon proben
23.11.2011
 

Das Bundesfinanzministerium hat das endgültige Anwendungsschreiben zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz) veröffentlicht.

Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie freiwillig bilanzierende Freiberufler oder Landwirte müssen dem Finanzamt ihren Jahresabschluss in Zukunft online in einem vorgegebenen Datenformat übersenden. Nach einer ersten Verlängerung der Frist auf 2011 kommt nun eine Nichtbeanstandungsregelung für 2012 hinzu. Obwohl die E-Bilanz grundsätzlich erstmals für das Geschäftsjahr 2012 zu übermitteln ist, wird es nicht beanstandet, wenn Sie Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung noch wie gehabt in Papierform abgeben. Die Gliederung nach den neuen EDV-Vorgaben müssen Sie dabei noch nicht beachten. Für Personengesellschaften gibt es zudem eine Übergangsfrist für die Übermittlung der Daten zur Kapitalkontenentwicklung sowie von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Diese können Sie für das Wirtschaftsjahr 2014 im Berichtsbestandteil noch vereinfacht darstellen.

Für den Jahresabschluss 2011 besteht dadurch zwar gar kein und auch für den nachfolgenden noch kein verpflichtender akuter Umstellungsbedarf. Dennoch sollten Sie die Anpassung an die elektronischen Schnittstellen des Fiskus zügig vorantreiben. Denn erst durch den Praxiseinsatz lässt sich das Fehlerpotential erkennen und rechtzeitig gegensteuern. Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware die erforderlichen Daten bereitstellen kann.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG