Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die neuen Nachweisregelungen für den sogenannten Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in diesem Jahr vorerst nicht verbindlich anzuwenden. Die Regelung gilt, bis eine erneute Neuregelung in Kraft tritt.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen können Sie als Unternehmer eine Steuerbefreiung beanspruchen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie durch Belege (Belegnachweise) und entsprechende Aufzeichnungen in der Buchhaltung (Buchnachweise) nachweisen können, dass die gelieferte Ware das Inland verlässt.
Zum 01.01.2012 hatte der Gesetzgeber die Nachweispflicht zwar deutlich verschärft, die verbindliche Anwendung der neuen Regeln wurde aber bereits mehrmals verschoben. Die Nachweise können somit weiterhin nach der bis Ende 2011 geltenden Rechtslage geführt werden.
Hinweis: Was die Verschärfung der Nachweise angeht, kann vorläufig Entwarnung gegeben werden. Die endgültige Ausgestaltung ist wieder völlig offen. Damit könnte auch die erst zu Jahresanfang neueingeführte Gelangensbestätigung wieder auf der Kippe stehen. |