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Mandanteninformationen

Rürup-Rente - Neue staatliche Impulse gegen Altersarmut durch private Vorsorge
03.12.2012
 

Als Freiberufler können Sie über einen Rürup-Vertrag Steuern sparen, indem Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen. Die private Basisrente lohnt sich steuerlich für Sparer, die keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder die berufsständische Versorgungseinrichtung einzahlen.

Jetzt hat das Bundeskabinett eine Gesetzesinitiative beschlossen, um die staatlich geförderte Altersvorsorge ab dem 01.01.2013 attraktiver zu machen und der Altersarmut entgegenzuwirken. Künftig werden auf einem einheitlichen, verpflichtenden Informationsblatt die zentralen Inhalte des jeweiligen Vorsorgeprodukts - etwa Risiko, Renditeerwartung und Kostenanteil - übersichtlich und vergleichbar aufgeführt.

Bei der Rürup-Rente gibt es zwei Verbesserungen: Zum einen wird die Förderhöchstgrenze von 20.000 € auf 24.000 € angehoben (bei Eheleuten gilt - unabhängig vom versicherten Gatten - das Doppelte). Diese bestimmt die Höhe der Beiträge, die als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden können. Zum anderen erfolgt eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit: Künftig können auch Beiträge für die ergänzende Absicherung einer Berufsunfähigkeit bzw. einer verminderten Erwerbsfähigkeit als Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente bei der Basisabsicherung im Alter als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Erweiterung ist an die Auflage gebunden, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt werden muss. Deren Höhe hängt vom Zeitpunkt des Versicherungsfalls und vom geplanten Eintritt der normalen Verrentung ab.

Beispiel: Wird ein Versicherter fünf Jahre vor dem geplanten Renteneintritt berufsunfähig, bekommt er die Hälfte der vertraglich versprochenen Rente. Wird er dagegen ein Jahr davor erwerbsunfähig, verbleiben 90 %.

Hinweis: Zur begünstigten Basisversorgung im Alter gehören auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie von berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Zahlen Sie für diese bereits Prämien nahe 24.000 € im Jahr, bringt Ihnen ein Rürup-Vertrag keine weiteren Steuervorteile.

 

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