Arbeitgeber müssen eventuell ihre Lohnbescheinigungen anpassen und ihrer Belegschaft online melden. Denn zum 01.07.2013 wird die freiwillige Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009 durch die Entgeltbescheinigungsverordnung abgelöst und die Inhalte der Bescheinigungen für alle Arbeitgeber verbindlich geregelt. Zwar orientieren sich die Inhalte der neuen Verordnung überwiegend an der alten Richtlinie. Zu den Mindestinhalten einer Entgeltbescheinigung bringt die Verordnung aber unter anderem folgende Neuerungen:
• Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer
• Angabe, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone der Minijobs zwischen 450 € und 850 € handelt
• Aussage, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt
• Aufnahme des Zeitraums in die Bescheinigung, damit auch für Unternehmen, die bei gleichbleibenden Zahlungen keine monatliche Bescheinigung ausstellen, eine lückenlose Dokumentation gewährleistet ist
• Möglichkeit des Arbeitnehmers, seine Kirchenzugehörigkeit zu schwärzen
• keine laufende Ordnungsnummer mehr
Hinweis: Zu den einzelnen Regelungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. ausführliche Erläuterungen angekündigt. |