Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Steuertipp - Musterverfahren zur Besteuerung von Wohnrechtspunkten
23.07.2013
 

Eines der am schnellsten wachsenden Segmente in der Hotel- und Touristikbranche treiben derzeit die Anbieter des „Timesharing“ - auch Ferienwohnrecht genannt - voran. Im klassischen Timesharing erwirbt der Kunde das Recht, ein Ferienappartement jedes Jahr in einem bestimmten Zeitraum zu bewohnen. Dann fallen nur noch anteilige Nebenkosten und jährliche Verwaltungskostenbeiträge an. Darüber hinaus steht dem Kunden ein hotelähnlicher Service zur Verfügung. Seine Nutzungsrechte sind in der Regel über die Ferienanlage oder einen Treuhänder im Grundbuch verankert und können vererbt, verkauft, vermietet oder verschenkt werden.

Ein bekannter Anbieter solcher Ferienwohnrechte ist die Hapimag AG mit Sitz in der Schweiz. Ihr Geschäftsmodell sieht den Verkauf eigener Aktien vor, wobei die Aktionäre statt einer Dividende Wohnberechtigungspunkte gutgeschrieben bekommen. Diese Gutschriften stuft das Finanzamt als sonstigen Bezug aus Aktien ein und behandelt sie steuerlich wie Dividenden.

Dem Timesharing-Teilnehmer fließen nach Ansicht des Fiskus jeweils zum Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung einer Wohnung Kapitaleinnahmen zu. Der sonstige Bezug wird mit der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt. Da die Wohnungsnutzung in den Bereich der privaten Lebensführung fällt, sind die dabei anfallenden Nebenkosten - wie Reiseaufwendungen - steuerlich nicht abziehbar. Zwar stellen die jährlichen Verwaltungskostenbeiträge, die unabhängig von der Nutzung aufzubringen sind, Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften dar. Durch die Abgeltungsteuer ist jedoch ein Abzug tatsächlicher Werbungskosten ausgeschlossen, so dass der Aufwand für die Geldanlage nur in Höhe des Sparer-Pausch-betrags berücksichtigt wird.

Die Hapimag AG will aber gegen die Gewinnausschüttung, die durch die Nutzung der Ferienwohnungen entsteht, die Verwaltungskostenbeiträge und die Nebenkosten gegenrechnen. Nur der verbleibende Nutzungsvorteil soll als steuerpflichtiger Kapitalertrag anzusetzen sein. Dadurch könnte das Werbungskostenabzugsverbot umgangen werden.

Hinweis: Zu diesem Streitpunkt ist ein Musterverfahren beim Finanzgericht Münster anhängig. Bis zur endgültigen Entscheidung hält die Finanzverwaltung allerdings an ihrer bisherigen Auffassung fest. Einspruchsverfahren können zwar ruhen, Aussetzung der Vollziehung wird aber nicht gewährt.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG